Unsere
nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen uns und unseren Kunden
abgeschlossenen Verträge, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur soweit von uns schriftlich
anerkannt. Bestellungen und mündliche oder telefonische Abreden sind erst
dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1. Lieferung: Wir haben unsere Lieferpflicht erfüllt, sobald die Ware
dem Kunden auf dem vereinbarten Lager zur Verfügung gestellt, bei Franko-Lieferung
einem Spediteur angedient ist oder bei CIF oder CIP Verkäufen dem Kunden
kontraktgemäße Dokumente angedient sind. Die Ware reist stets auf Gefahr
des Kunden, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart ist. Bei dieser haben
wir die Wahl der Art und des Weges des Transports. Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt. Bei Verträgen über Waren, deren Verbringung in das Zollinland
die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung voraussetzt, gilt rechtzeitige und
vollständige Erteilung als vorausgesetzt. Bei ganzer oder teilweiser Versagung
der Lizenz kann der Kunde weder Erfüllung im Zollinland noch Schadensersatz
verlangen und sind wir von der Lieferpflicht frei. Stellt sich nach Vertragsschluss
heraus, dass die Ware den deutschen rechtlichen Vorschriften nicht entspricht,
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und kann der Kunde aus dem
Rücktritt keine Ansprüche herleiten, ausgenommen solche auf Rückgewähr erbrachter
Leistungen. Bei Abladungspartien, schwimmender oder rollender Ware gilt
richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung als vorbehalten. Die gelieferten
Waren sind zur Verwendung in dem Land bestimmt, aus dem sie bestellt wurden.
Export, insbesondere Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren über die
Grenzen des Landes, in das die Lieferung von uns erfolgte, ist nur mit unserer
Zustimmung, die jeweils vorher eingeholt werden muss, gestattet.
2. Lieferzeit und Fristen: Höhere Gewalt, etwa Streik, Krieg, Aufruhr,
Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, Behinderung der Be- und Verarbeitung,
unvorhergesehene Versandschwierigkeiten und andere von uns nicht zu vertretende
Ereignisse gleichgültig, ob sie bei uns oder unseren Lieferanten eintreten,
befreien uns für die Dauer der Behinderung und angemessener Anlaufzeit danach
von der Einhaltung einer Lieferfrist und führen nicht zum Verzug. Dasselbe
gilt bei Produkten bei totaler oder teilweiser Behinderung der Verarbeitung
und Verpackung, und zwar auch dann, wenn der Vertrag während des Vorliegens
solcher Umstände abgeschlossen wurde. Dauert die Behinderung voraussichtlich
länger als 12 Monate, sind wir zur Verweigerung der noch nicht erbrachten
Lieferung berechtigt. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung ist der Kunde verpflichtet,
uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Er darf erst dann von dem nicht
ausgeführten Teil des Vertrages zurücktreten, wenn wir ihm bis zum Ablauf
der Nachfrist nicht die Versandbereitschaft gemeldet haben. Die Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Angabe eines Liefertages
sind wir berechtigt, die Lieferung bis zu 3 Werktagen vor oder nach diesem
Tag zu erbringen.
3. Mengen und Beschaffenheit: Mengenangaben gelten als "cirka" Mengen
und berechtigen uns zu einer handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferung
in Höhe von +/- 5% bezogen auf die Gebindegröße. Das gilt auch für Gewichtsangaben.
Dem technischen Fortschritt entsprechende, der Optimierung dienende und/oder
geänderten öffentlichrechtlichen Bestimmungen folgende Änderungen der Zusammensetzung
der Ware, ohne nachteilige Veränderung ihrer vertraglich vorausgesetzten
Eigenschaften, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
4. Preise: Erhöhen sich nach Vertragsabschluss Zölle, Steuern oder sonstige
Abgaben, Seefrachten, Seeversicherungen, Umschlagkosten oder sonstige Kostenfaktoren,
auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, so gehen diese Erhöhungen zu
Lasten des Käufers. Falls nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise
ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer. Notwendige Verpackungen stellen wir gesondert
in Rechnung.
5. Zahlungen: Unsere Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich anderes
vereinbart ist, sofort nach Rechnungseingang fällig und ohne Abzug zahlbar.
Eingehende Gelder werden auf die älteste offene Rechnung angerechnet. Die
Aufrechnung mit nicht von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist
ausgeschlossen, es sei denn, dieses beruht auf berechtigter Mängelrüge,
dann können Zahlungen nur nach Maßgabe der Ziffer 7. zurückbehalten werden.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, können von uns
aber auch zurückgewiesen werden. Diskontspesen, Einzugsspesen gehen zu Lasten
des Käufers. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen stehen uns Zinsen von
12% p.a., mindestens von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank, zu. Einer schriftlichen Mahnung bedarf es nicht. Bei Zahlungsverzug
oder Bekannt werden ungünstiger Vermögenslage oder Kreditverhältnisse des
Kunden -ungünstige Auskunft genügt- sind wir berechtigt, für alle auch zukünftig
fällig werdenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung eine angemessene
Sicherheit zu verlangen. Wir sind weiter berechtigt, ausstehende Lieferungen
nur noch gegen Barzahlung auszuführen, schon gelieferte Ware als Sicherheit
zurückzunehmen, sowie nach entsprechender Ankündigung alle noch schwebenden
unerfüllten Kontrakte für Rechnung des Kunden zu verkaufen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Schadensersatzansprüche gegen den Kunden bleiben unberührt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, vertragliche Ansprüche ohne unsere Zustimmung
an Dritte abzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung
unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns, einschließlich
aller Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösung von Schecks
und Wechseln unser Eigentum. Der Kunde ist aber berechtigt, die Vorbehaltsware
unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen zu verarbeiten und
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern: a) Der Kunde ist verpflichtet,
die Vorbehaltsware für uns sorgfältig und kostenfrei zu verwahren, auf eigene
Kosten instand zu halten sowie ordnungsgemäß zu versichern. Der Kunde tritt
seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im voraus in Höhe
des Wertes des Sicherungseigentums an uns ab und willigt in die Auszahlung
an uns ein. Auf unseren Wunsch hin händigt der Kunde uns zur Geltendmachung
der Versicherungsleistungen die Versicherungspolice aus. b) Solange der
Kunde seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er
bis zum jederzeit möglichen Widerruf berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang
über die Vorbehaltsware zu verfügen. Der Kunde tritt hierdurch alle sich
aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Ansprüche mit
sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten im voraus zur Sicherung aller unserer
Forderungen gegen den Kunden aus der gesamten Geschäftsverbindung an uns
ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis
veräußert, so bezieht sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag unserer
Rechnung im Verhältnis zur mitveräußerten Vorbehaltsware. Entsprechendes
gilt für Vorbehaltsware, an der uns ein Miteigentumsanteil zusteht. Benutzt
der Kunde die Vorbehaltsware zur Bearbeitung von Gegenständen, die im Eigentum
Dritten stehen, so tritt er hierdurch im voraus zur Sicherheit seine Vergütungsansprüche
gegen den Dritten an uns ab. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung besteht
nicht, wenn zwischen dem Kunden und seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot
hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Außerdem ist der Kunde
nicht berechtigt, unsere Vorbehaltsware zu verpfänden oder in sonstiger
Weise zu belasten oder zur Sicherheit auf Dritte zu übertragen. c) Wird
unsere Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird der Kunde dadurch
für uns tätig, ohne jedoch daraus irgendwelche Ansprüche gegen uns zu erwerben.
Unser Vorbehaltseigentum erstreckt sich auch auf die Verarbeitung entstehender
Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren verarbeitet,
die sich im Eigentum Dritter befinden oder wird unsere Vorbehaltsware mit
Waren Dritter vermischt oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an den
hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der
im Eigentum Dritter befindlichen Waren. Entsprechendes gilt für die Vermischung
oder Verbindung mit einer Hauptsache, die dem Kunden gehört. d) Wir sind
berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und unsere
Vorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen, falls dieser mit der Erfüllung
seiner Verpflichtung uns gegenüber im Verzuge ist und eine angemessene Sicherheit
nach Ziffer 5 (Zahlungen) dieser Bedingungen nicht stellt. Der Kunde verzichtet
in diesem Fall auf den Einwand der Besitzstörung und gewährt freien Zutritt.
Die Kosten der Rücknahme gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt
die zurückgenommene Ware bestmöglich im Wege der Versteigerung oder freihändig
zu verkaufen und den Erlös gegen unsere Forderung zu verrechnen. e) Scheint
uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Kunde auf
Verlangen die Abtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen dafür zu geben, dass wir uns direkt mit den Abnehmern
in Verbindung setzen können. f) Übersteigt der Wert der uns zustehenden
Sicherungen nach vorgenannten Vorschriften die zu sichernden Forderungen
gegen den Kunden um mehr als 20%, so ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit
Freigabe von Sicherheiten zu verlangen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
erfolgt in diesem Falle durch uns.
7. Gewährleistung: Mängel
der Ware müssen spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Empfang, verdeckte
Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, schriftlich gerügt werden,
andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Im Falle berechtigter Beanstandungen
leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ersetzte Teile oder Waren werden unser Eigentum. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht
zu. Scheitert die Nacherfüllung, gilt folgendes: Wählt der Kunde den Rücktritt
vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu. Weist die Ware bei Rückgabe Beschädigungen auf oder wurde sie durch
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme verschlechtert, hat der Kunde Wertersatz
zu leisten. Er darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust
der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass
die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, trägt der Kunde. Wählt
der Kunde Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies
zumutbar ist. Außer bei Arglist beschränkt sich der Schadensersatz auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Bei einer
Veränderung des Zustands der beanstandeten Waren oder Verbindung mit anderen
Sachen ohne unser schriftliches Einverständnis erlischt jegliche Haftung
unsererseits. Wir können jede Gewährleistung verweigern, solange der Kunde
mit seinen vertraglichen Leistungen, insbesondere der Bezahlung des fälligen
Kaufpreises, im Rückstand ist. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur in
Höhe des Dreifachen der voraussichtlichen Nacherfüllungskosten diese bestimmen
wir nach pflichtgemäßem Ermessen, der restliche Kaufpreis ist fällig. Sämtliche
Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Als Beschaffenheit wird grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Erhält der
Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung
einer mangelfreien Anleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der
Mangel der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne
geben wir nicht, Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Haftungsbeschränkungen: Soweit nicht
gesetzliche Vorschriften zwingend etwas anderes festlegen, haften wir auf
Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
nicht im Fall leichter Fahrlässigkeit, einschließlich leichter Fahrlässigkeit
unserer leitenden Angestellten und anderer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
Dies gilt nicht, wenn die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die
Erreichung des Vertragszwecks erkennbar von ausschlaggebender Bedeutung
ist. Sollten wir nach dem Produkthaftpflichtgesetz in Anspruch genommen
werden oder sollte eine solche nach Kenntnis des Kunden bevorstehen, ist
der Kunde verpflichtet, zur Abwendung und/oder Verminderung von Schäden
alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und uns unverzüglich über alle
wesentlichen Umstände zu unterrichten. Er ist ferner verpflichtet, uns mit
sämtlichen Informationen zu versorgen, die unter allen in Betracht kommenden
Gesichtpunkten für uns erforderlich oder nützlich sind, um Produkthaftungsansprüchen
zu begegnen. Sollte der Kunde diese Pflicht verletzen, ist er uns gegenüber
schadensersatzpflichtig, gleichgültig, ob die Pflichtverletzung auf Verschulden
beruht oder nicht. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn
uns grobes Verschulden vorzuwerfen ist, oder eine zurechenbare Pflichtverletzung
eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zur Folge hat.
Weitergehende Ansprüche, z.B. Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen.
9. Datenverarbeitung: Dem Kunden ist bekannt,
dass wir im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung seine personenbezogenen
Daten speichern und verarbeiten. Er ist hiermit einverstanden. Eine gesonderte
Mitteilung im Einzelfall darüber erhält er nicht.
10. Verpackung: Hat der Kunde Anspruch darauf,
dass wir Verpackungen zurücknehmen, so hat die Rücknahme in der Weise zu
erfolgen, dass der Kunde die von uns stammenden Verpackungsmaterialien unter
rechtzeitiger Vorankündigung und unter Angabe der Gebindeeinheiten, Größe,
Gewichte und Art, nach Absprache mit uns, an eines unserer auf Anfrage zu
benennenden zentralen Sammellager frachtfrei übermittelt.
11. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten
aus der Geschäftsverbindung mit uns ist Aschaffenburg Gerichtsstand. Es
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des gesamten UN-Kaufrechts.
12. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Kunde ist verpflichtet,
mit uns eine Regelung zu vereinbaren, die dem erstreben Ziel der unwirksamen
Bedingung so nahe wie möglich kommt.